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Das Wahl-Wiki

Worte einfach erklärt

A wie

Abgeordnete
Abgeordnete werden von den Bürgern gewählt und werden auch „Volksvertreter“ genannt. Sie entscheiden stellvertretend für die Bürger im Land, welche Form von Politik gemacht wird. Abgeordnete arbeiten in einem Parlament (s. Parlament)

B wie

Bürger
Bürger sind Personen mit einer deutschen Staatsangehörigkeit oder EU-Ausländer, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde (s. Gemeinde) wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind. Einwohner dagegen ist, wer in der Gemeinde wohnt, aber alle anderen Kriterien nicht erfüllt.

Briefwahl
Bei allen Wahlen kannst Du auch per Briefwahl wählen. Briefwahlunterlagen werden entweder mit dem Wahlbenachrichtigung beigefügten Vordruck angefordert oder im Internet.
Nach dem Du den Stimmzettel (s. Stimmzettel) ausgefüllt hast, wird dieser in den amtlichen Stimmzettelumschlag gelegt und verschlossen. Dann musst Du eine sogenannte eidesstattliche Erklärung unterschreiben und gemeinsam mit dem Stimmzettelumschlag im amtlichen Wahlbriefumschlag verschließen. Diesen Umschlag verschickst Du mit der Post persönlich an die angegebene Adresse.

E wie

Europäische Kommission
Die Europäische Kommission (s. Kommission) ist eine EU-Organisation. Derzeit besteht sie aus 26 Kommissaren und der Präsidentin. Damit ist jedes Länder-Mitglied der EU in der Kommission vertreten. Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der EU-Staaten vorgeschlagen und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments für 5 Jahre ernannt. Jeder Kommissar ist für einen bestimmten Politikbereich verantwortlich.
Die Europäische Kommission sorgt zum Beispiel dafür, dass die Entscheidungen des EU-Parlaments (s. EU-Parlament) auch tatsächlich umgesetzt werden.

Europäisches Parlament/Europaparlament
Das Europäische Parlament besteht aus verschiedenen europäischen Staaten und wurde 1958 gegründet. Alle 5 Jahre wird es von den Wahlberechtigten in den Mitgliedsstaaten der EU gewählt. Dabei kann jedes der 27 EU-Mitgliedsländer je nach Bevölkerungsgröße eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in das Parlament schicken. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten die größte Gruppe. Das EU-Parlament hat seinen Verwaltungssitz in Luxemburg. In Straßburg und Brüssel trifft sich das Parlament, wenn die Abgeordneten bestimmte Themen besprechen möchten.

Europäische Union
Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss von 27 europäischen Staaten. Gemeinsam wollen sie, dass Europa demokratisch ist und auch bleibt. Außerdem möchten sie den Frieden sichern. Dafür gibt es auch auf EU-Ebene Gesetze und Richtlinien, an die es sich zu halten gilt. Trotzdem sind alle Staaten in der EU selbstständig, haben eigene Regierungen und Parlamente. 

F wie

Fraktion
Eine Fraktion ist eine Gruppe von Abgeordneten, die in einem Parlament freiwillig zusammenarbeitet. Sie ist auch die Vertretung einer Partei. Die Abgeordneten haben ähnliche politische Meinungen und gehören meistens der gleichen Partei an.

G wie

Gemeinde
Die Gemeinde ist die kleinste demokratische Einheit in Deutschland. Hier entsteht Demokratie. Dabei darf sich die Gemeinde selbst verwalten und die Angelegenheiten der Gemeinschaft regeln. Baden-Württemberg hat 1.102 Gemeinden, die sich auf 786 Gemeinden und 315 Städte verteilen. Unter diesen 315 Städten befinden sich neun Stadtkreise wie Stuttgart oder Karlsruhe.

Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürger. Der Rat ist ein Verwaltungsorgan und kümmert sich gemeinsam mit dem Bürgermeister um die Gemeinde. Er legt die Grundsätze der Gemeindeverwaltung fest, legt aber keine Gesetze fest. Die Anzahl seiner Mitglieder richtet sich in der Regel nach der Größe der Gemeinde. Die Mitglieder werden über die Listen der Parteien und Wählervereinigungen gewählt. Vorsitzende des Gemeinderates ist der Bürgermeister.

K wie

Kandidat
Kandidaten sind Bürger, die sich wählen lassen und bereit sind unsere Interessen umzusetzen. Wenn sich ein Kandidat zur Wahl aufstellt, heißt das kandidieren.

Kommission
In der Politik versteht man unter Kommission eine Arbeitsgruppe, die über eine Sache entscheidet.

Kommune
Das Wort „Kommune“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt „Gemeinde“. Zu Kommunen zählen Kreise, Städte, Gemeinden und Stadtbezirke. In Baden-Württemberg zählen wir neben 1.101 Gemeinden auch 35 Landkreise und 9 Stadtkreise.

Kumulieren
Kumulieren ist bei den Kommunalwahlen eine Möglichkeit zu wählen. Möchtest Du als wählende Person einen bestimmten Kandidaten unterstützen, kannst Du dieser Person bis zu 3 Stimmen geben. In diesem Fall kann entweder die entspreche Zahl eingetragen werden, oder bis zu maximal 3 Kreuze hinter dem gewählten Kandidaten.

L wie

Landkreis
Landkreise setzen sich aus mehreren Gemeinden zusammen: In Baden-Württemberg gibt es 35 Landkreise, wie zum Beispiel Tübingen und Böblingen. Zu den Aufgaben der Landkreise gehören die Müllabfuhr oder die Berufsschulen.

Listenkreuz
Auch das ist eine Möglichkeit zu wählen: Deine übriggebliebenen Stimmen werden automatisch an eine andere, angekreuzte Gruppe einer Liste verteilt.

M wie

Mandat
Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Auftrag“. Die Person, die das Mandat erhält, soll die Interessen der Wähler vertreten. Auch Schulsprecher haben von den Schülern einen Auftrag erhalten: Er hat das Mandat, die Mitschüler zu vertreten.

Mehrheitswahl
Kommt in einer Gemeinde nur ein oder gar kein Wahlvorschlag, gilt das Prinzip der Mehrheitswahl. Die Wähler können hier aber nicht kumulieren oder panaschieren (s. panaschieren).

P wie

Panaschieren
Die Wähler können auch Personen wählen, die nicht auf der Wunschliste (Partei) zu finden sind. Im diesem Fall kannst Du deine Stimme über alle Listen verteilen, die zur Wahl aufgestellt sind. Es ist aber darauf zu achten, dass pro Person max. 3 Stimmen vergeben werden können.

Parlament
Das Parlament ist die gewählte Volksvertretung eines Landes. Das Wort "Parlament" kommt von dem französischen Wort "parler"  und bedeutet „sprechen“. Im Parlament sitzen die Abgeordneten, die man auch "Volksvertreter" nennt. Im Parlament werden neue Gesetze diskutiert und beschlossen.

Partei
In einer Partei schließen sich Menschen zusammen, die ähnliche politische Meinungen und Ziele haben. Diese Ziele werden in ein Parteiprogramm geschrieben. Wenn gewählt wird, machen die Parteien Werbung um Deine Stimme.

Positive Kennzeichnungspflicht
Die positive Kennzeichnungspflicht bedeutet, dass Du Kandidierenden eine oder mehrere Stimmen geben kannst, wenn sie von Dir auf dem Wahlzettel erkennbar gekennzeichnet wurden. Du darfst die Bewerber also nicht durchstreichen, um deren Stimmen auf andere Kandidierende zu verteilen.
Ausnahme: Abgabe eines einzelnen, unveränderten Stimmzettels.

Präsident
Das Wort „Präsident“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Vorsitzender“. Man kennt den Begriff auch als Bezeichnung für unser Staatsoberhaupt, den Bundespräsidenten.

R wie

Regionalversammlung
Die Regionalversammlung wird alle fünf Jahre während der Kommunalwahlen von den Bürgern gewählt. In der Region Stuttgart ist sie Teil des Verbandes Region Stuttgart, der die politische Ebene der Region Stuttgart ist. Zum Verband gehören neben der Hauptstadt Stuttgart, die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr.

S wie


Sitzverteilung
Als Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung bei den Kommunalwahlen wird das Höchstzahlverfahren angewandt, da dieses Verfahren neutral zur Stärke der Parteien ist. Das bedeutet für die Gemeinderatswahl, dass die Stimmen für alle Bewerber einer Liste (auch die panaschierten) zusammengezählt werden. Die panaschierten Stimmen bleiben bei ihrem Kandidaten und bei ihrer eigentlichen Liste.

Stadtkreis
Die Stadtkreise sind in der Regel Großstädte und nehmen neben den Gemeindeaufgaben auch die Kreisaufgaben wahr. Sie gehören deshalb keinem übergeordneten Landkreis an. Zu Stadtkreisen gehören Stuttgart, Heidelberg und Mannheim.

Stimmzettel
Auf dem Stimmzettel stehen die Parteien und ihre Kandidaten, die Du wählen kannst. Deine Aufgabe ist es zu entscheiden, welche Partei gewählt werden soll. Danach setzt Du auch deine Kreuze und Stimmen für die jeweiligen Kandidaten. Den Stimmzettel erhältst Du als Wähler bereits vor der Wahl, dabei ist auch ein Merkblatt für die Stimmabgabe beigefügt. Der Stimmzettel wird von zu Hause aus ausgefüllt.

Streichen
Wenn Du einem bestimmten Kandidaten keine Stimme geben möchtest, kannst Du die entsprechenden Namen aus der Liste streichen. Somit werden automatisch die übrigen Stimmenanteile an die übrigen Personen aus der Liste verteilt.

U wie

Unechte Teilortswahl
Dieses Verfahren ist eine besondere Form für die Wahl des Gemeinderates und sehr kompliziert. Ziel ist es, die Repräsentanten der Orts- und Stadtteile sicher zu stellen. Den Teilorten wird eine bestimmte Anzahl an Sitzen im Gesamtgemeinderat garantiert.

W wie

Wahl
Wählen ist eine Art der Abstimmung. In Deutschland und bei uns in Baden-Württemberg ist aber auch ein Bürgerrecht und wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Mit einer Wahl können Gemeinderäte, Präsidenten, der Landtag oder Betriebsräte entschieden werden. Wichtig ist, dass es für jede Wahl Wahlberechtigte und ein bestimmtes Wahlsystem gibt.

Wahlbenachrichtigung
Spätestens 3 Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten per Post die Wahlbenachrichtigung. Darin wirst Du als Bürger über Dein Stimmrecht informiert, in welchem Wahllokal Du wählen gehen kannst und Du erhältst einen Vordruck für einen Antrag auf Briefwahl.

Wahlschein
Einen Wahlschein erhält jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis (s. Wählerverzeichnis) eingetragen ist. Dazu kann ein Antrag bei der Gemeindebehörde ausgestellt werden.

Wählerverzeichnis
Im Wählerverzeichnis wird eingetragen, wer am Wahltag wahlberechtigt ist. Außerdem zeigt das Verzeichnis auch an, wer in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet ist.
  
Wahlvorschlag
Das sind die Listen der zur Wahl aufgestellten Kandidaten. 

 

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