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Bundestagswahl

alle wichtigen Infos

die nächste Bundestagswahl steht kurz vor der Tür! Ihr wollt noch schnell die Briefwahlunterlagen beantragen, habt aber keinen Plan, was ihr wählen sollt? Vielleicht wollt ihr aber auch am 23. Februar direkt zur Wahlurne gehen oder Euch einfach nur mal informieren? Auf der DEINE WAHL Infoseite findet ihr Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Wann finden die Wahlen statt und warum wird gewählt?

Alle 4 Jahre ist Bundestagswahl (die nächste hätte eigentlich in September 2025 stattgefunden). Das deutsche Volk wählt den Bundestag. Alle, die wählen gehen, entscheiden mit, wer die Bürger und Bürgerinnen im Bundestag vertritt. Der Bundestag entscheidet über wichtige Fragen, die alle Bürger und Bürgerinnen betreffen. Bei den Wahlen entscheiden die Wähler und Wählerinnen auch über Ideen und Vorstellungen zur Zukunft. Es wird bei der Wahl entschieden, welche Ideen im Bundestag eine wichtige Rolle spielen werden.

Nachdem die FDP am 7. November 2024 aus der Bundesregierung ausgeschieden ist hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, am 11. Dezember 2024 die Vertrauensfrage zu stellen. Der Bundestag hat am 16. Dezember 2024 über den Antrag des Bundeskanzlers gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes (20/14150), ihm das Vertrauen auszusprechen, abgestimmt und ihm mit der Mehrheit von 394 von 717 abgegebenen Stimmen das Vertrauen entzogen. Damit ist der Termin für die vorgezogene Bundestagswahl nun der 23. Februar 2025.

Was bedeutet das - Wahllokal?

Ein Wahllokal ist der Ort, an dem Wähler*innen ihren Stimmzettel erhalten und abgeben. Das ist meistens in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Rathäusern. Normalerweise kannst du nur in dem Wahllokal wählen, das dir in deiner Wahl- benachrichtigung zugewiesen wurde.

Was passiert im Wahllokal?

Solltest Du deinen Stimmzettel im Wahllokal abgeben, bekommst Du dort einen Stimmzettelumschlag. In der Wahlkabine legst Du alle Deine ausgefüllten Stimmzettel hinein. Danach zeigst Du am Tisch des Wahlvorstandes deine Wahlbenachrichtigung. Deinen Personalausweis solltest auch immer mit dabeihaben! Abschließend gibst Du Deinen Stimmzettelumschlag in die Wahlurne. Fertig!

Bei Verlust der Stimmzettel oder Fehler beim Ausfüllen, kannst Du im Wahllokal neue Stimmzettel bekommen.

Wie wird der Stimmzettel ausgefüllt?

Kurz vor der Wahl bekommen die Wahlberechtigten auch einen Stimmzettel, den man sich in Ruhe anschauen und entscheiden kann, wen man wählen möchte. Zur Auswahl stehen Parteien oder Wählervereinigungen und ihre Kandidaten.

Die Erststimme findest du links auf deinem Wahlzettel (Direktstimme): Mit der Erststimme wählst du eine:n Kandidat:in aus deinem Walhkreis aus. Die Person, die in deinem Wahlkreis am meisten Stimmen bekommt, erhält direkt einen Sitz im Bundestag (Direktmandat).

Die Zweitstimme findest du rechts auf deinem Wahlzettel: Bei der Zweitstimme darfst du zwischen verschiedenen Parteien auswählen. Die Zweitstimme bestimmt die Gesamtzusammensetzung des Bundestages. Jede Partei hat vor der Wahl eine Liste mit Personen erstellt, die die Partei vertreten sollen. Je mehr Stimmen die Partei erhält, umso mehr Personen auf der Liste können in den Bundestag kommen. Die Zweitstimme entscheidet somit stärker, wie viele Sitze eine Partei insgesamt erhält.

Du kannst entweder beide Stimmen abgeben (Erst- und Zweitstimme) oder nur eine. Die Erst- und Zweitstimme müssen nicht an die gleiche Partei gehen.

Weitere Informationen findest Du hier: Bundestagswahl 2025 (Bundeszentrale für politische Bildung)

Was bedeutet das - demokratische Wahl?

Es gibt 5 Grundsätze, die eine demokratische Wahl auszeichnen. Diese sind in unserem deutschen Grundgesetz Artikel 38 verankert.

  • Allgemein bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, wählen darf (bei den Kommunalwahlen ab 16).
  • Unmittelbar heißt, dass die Wähler die Kandidaten direkt wählen.
  • Frei bedeutet, dass die Wähler frei sein müssen in ihrer Wahlentscheidung. Niemand darf unter Druck setzen.
  • Gleich heißt, dass jede Stimme gleich viel wert ist, egal ob jemand arm oder reich ist, ob jemand eine wichtige Position hat oder in der Ausbildung ist.
  • Geheim bedeutet, dass man niemandem erzählen muss, wen man gewählt hat. Deswegen gibt es auch eine Wahlkabine und Wahlurnen.

So kannst du dich vorab informieren:

  • Parteiprogramme lesen: Schaue dir die Wahlprogramme der Parteien an. Diese findest du auf den Websites der Parteien oder hier. Wir haben eine Kurzfassung für dich aufbereitet.
  • Wahl-o-Mat nutzen: Das Online-Tool der Bundeszentrale für politische Bildung zeigt dir, welche Parteien am besten zu deinen politischen Ansichten passen: www.wahl-o-mat.de (ab 6. Februar verfügbar).
  • Diskussione und Debatten: Schaue dir Online- oder TV-Duelle, Diskussionen oder lokale Veranstaltungen an.
  • Social-Media: Auf Plattformen wie Instagram, TikTok und Twitter kannst du verschiedene Beit- räge von Kandidat*innen, Parteien und Unterstützer*innen finden.
  • Familie und Freunde: Sprich auch mit Freund:innen und Familie über die Wahl. So lernst du verschiedene Perspektiven kennen. Generell gilt:
  • Informiere dich über verschiedene Quellen und hinterfrage Aussagen kritisch!

Wer kann alles wählen gehen?

Du bist wahlberechtigt, wenn

  • du die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und
  • du am Wahltag mindestens 18 Jahre alt bist und
  • du seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnst und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen bist

Wer kann gewählt werden?

Alle deutschen Stattsbürger:innen über 18 Jahre können sich zur Wahl aufstellen lassen.

Wie kann gewählt werden?

Die Erststimme findest du links auf deinem Wahlzettel (Direktstimme): Mit der Erststimme wählst du eine:n Kandidat:in aus deinem Walhkreis aus. Die Person, die in deinem Wahlkreis am meisten Stimmen bekommt, erhält direkt einen Sitz im Bundestag (Direktmandat).

Die Zweitstimme findest du rechts auf deinem Wahlzettel: Bei der Zweitstimme darfst du zwischen verschiedenen Parteien auswählen. Die Zweitstimme bestimmt die Gesamtzusammensetzung des Bundestages. Jede Partei hat vor der Wahl eine Liste mit Personen erstellt, die die Partei vertreten sollen. Je mehr Stimmen die Partei erhält, umso mehr Personen auf der Liste können in den Bundestag kommen. Die Zweitstimme entscheidet somit stärker, wie viele Sitze eine Partei insgesamt erhält.

Du kannst entweder beide Stimmen abgeben (Erst- und Zweitstimme) oder nur eine. Die Erst- und Zweitstimme müssen nicht an die gleiche Partei gehen.

Deutscher Bundestag; Blick in den Plenarsaal - Foto: Steffen Prößdorf - Foto:Link Lizenz:CC BY-NC 2

Und wenn da keine Zeit habe?

Du weißt bereits, dass du am Wahltag verhindert bist? Kein Problem. Auf deiner Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code, mit dem du die Briefwahl beantragen kannst. Die Wahlunterlagen werden dann zu dir geschickt. Denke daran, die Unterlagen rechtzeitig ausgefüllt zurückzusenden.

Wie läuft eine Briefwahl ab?

Wenn Du die Briefwahl beantragt hast, füllst Du Deinen Stimmzettel zuhause aus.

Zusätzlich zum Stimmzettel, sind folgende weitere Unterlagen dabei:

  • Merkblatt mit allen wichtigen Erklärungen zu der Stimmabgabe
  • Ein amtlicher Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, der nach Stimmabgabe verschlossen wird /li>
  • Eine eidesstattliche Erklärung, die unterschrieben wird
  • Der Wahlumschlag, in den der verschlossene Stimmzettelumschlag und die eidesstattliche Erklärung hineinkommen und der ebenfalls verschlossen wird

Anschließend versendest Du den Wahlbrief per Post oder gibst ihn persönlich bei der angegebenen Adresse ab.

Warum sollte gewählt gehen?

Wir leben in einer Demokratie. Das bedeutet, dass wir bestimmte Freiheiten haben, die es ohne ein demokratisches System nicht geben würde. Dazu gehören ganz grundsätzlich etwa die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder dass die Menschenwürde unantastbar ist.

Das solltesst du unbedingt tun:

  • Überlege dir vorher, wann du Zeit hast, zur Wahl zu gehen. Trage dir den Termin zum Beispiel in dein Handy ein. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
  • Wahlbenachrichtigung bis zum Wahltag gut aufheben, denn sie ist deine Eintrittskarte zur Wahl - auf ihr ist auch dein Wahllokal notiert.
  • Bringe deine Wahlbenachrichtigung und einen Ausweis (z. B. Personalausweis oder Reise pass) mit. Zeige die Dokumente den Wahlhelfer:i nnen vor Ort und du erhältst deinen Stimmzettel.
  • In der Wahlkabine machst du auf dem Stimmzettel jeweils ein Kreuz bei der Erst- und Zweitstimme.
  • Falte deinen Stimmzettel so, dass deine Entscheidung nicht erkennbar ist.
  • Wirf deinen Stimmzettel in die Urne - die Wahlhelfer:innen werden im Wählerverzeichnis eintragen, dass du gewählt hast.

Das solltesst du auf keine Fall tun:

  • Schreibe nichts auf den Stimmzettel (außer dem Kreuz) - denn das macht ihn ungültig!
  • Mache nicht mehr als ein Kreuz pro Wahlspalte. Sonst können die Wahlhelfer:innen nicht erkennen, wer dein:e Wunschkandidat:in oder -partei war - und der Stimmzettel wird ungültig.
  • Trage keine Kleidung oder Accessoires mit Wahlwerbung im Wahllokal.
  • Mache keine Fotos in der Wahlkabine - das könnte die Wahlgeheimhaltung verletzen.
  • Versuche nicht, im Namen anderer zu wählen - oder mehrfach zu wählen. Das ist strafbar.
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